Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Fr. Jacobi Nachfolger GmbH & Co.

 

1. Allgemeines

1) Es gelten ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen. Hiervon abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung nicht an. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Regelungen des Bestellers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

 

2) Alle Vereinbarungen zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages sind schriftlich niederzulegen.

 

2. Angebote - Angebotsunterlagen

1) Unsere Angebote sind freibleibend, wenn sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

 

2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen, die von uns als „vertraulich" bezeichnet sind.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

1) Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise „ab Werk", zuzüglich Verpackungskosten, zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

2) Ergibt sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes, gelten folgende Zahlungsbedingungen: innerhalb 8 Tagen 2 % Skonto, oder innerhalb 30 Tagen netto (jeweils ab Rechnungsdatum). Beträge im Warenwert von bis € 50,00 sind sofort nach Rechnungserhalt rein netto, ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Regeln zu verlangen.

 

3) Bei Bestellungen mit einem Warenwert bis €  50,00 berechnen wir einen Mindermengenzuschlag

von € 5,00.

4) Bei Erstbestellungen liefern wir nur gegen Vorkasse, oder per Nachnahme.

 

4. Lieferung - Lieferzeit      

1) Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermine sind für uns nur verbindlich, sofern sie von uns ausdrücklich  als Fixtermine bestätigt worden sind. Werden wir durch höhere Gewalt an der rechtzeitigen Lieferung gehindert, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Einwirkungen der höheren Gewalt, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Umstände, welche die Lieferung erschweren, unzumutbar, oder unmöglich machen. Beispiele dafür sind Lieferverzögerungen bei den vorgesehenen Vorlieferanten, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Rohmaterial-, oder Energiemangel, wesentliche Betriebsstörungen, etwa durch Zerstörung des Betriebes im ganzen, oder wichtigen Abteilungen, Straßenblockaden, oder Fahrverbote. Dauern diese Umstände länger als vier Monate an, haben wir auch das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

 

2) Alle Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

 

5. Gefahrenübergang - Verpackungskosten

1) Als vereinbart gilt Lieferung „ab Werk", soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes vermerkt ist.

 

2) Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

 

6. Beanstandungen und Mängelrügen

1) Diese müssen sofort nach Erhalt der Ware, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen schriftlich bekanntgegeben werden.

 

7. Eigentumsvorbehaltssicherung

1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Bestellers unser Eigentum. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Ware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

 

2) Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

 

3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

 

4) Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist, oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

 

5) Die Verarbeitung, oder Umbildung der Ware durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Faktura-Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

 

6) Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Faktura-Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum, oder Miteigentum für uns.

 

7) Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

 

8) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

8. Gerichtsstand - Erfüllungsort

 

1) Ist der Besteller Kaufmann, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind berechtigt den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

 

2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

 

9. Urheberrecht

 

Für den vorliegenden Katalog, für unsere Internet-Präsentationen und für unsere Prospekte behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ein Nachdruck, Ablichten durch Fotokopien, Abscannen,

Übernahme von Abbildungen, Zeichnungen und Texten in jeglicher Weise (auch auszugsweise) ist - ohne unsere schriftliche Zustimmung - untersagt. Zuwiderhandlungen werden gerichtlich verfolgt.